ENERGIEAUSWEIS
- Bestandsenergieausweise nach dem Energieausweisvorlagegesetz für den Verkauf bzw. die Vermietung, gesetzlich verpflichtend bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohnungen
- Energieausweise zu Fixpreisen für diverse Wohnbauförderungen inkl. Beratung
für Neubauten und Althaussanierung
- Energieausweise als Antragsbeilage zur Vorlage bei der Baubehörde
Bei der Erstellung wird auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen wert gelegt und die optimale Höhe der Förderung berücksichtigt.
Link: ENERGIEAUSWEISVORLAGEGESETZ 2012